
Gutachten

Gutachten
Die Patienten werden in der Regel von der zuständigen Behörde angeschrieben, sich um eine Arztwahl innerhalb einer Frist zu bemühen. Erst im Anschluss nach dieser Selektion werden wir dann als gutachterliche Praxis kontaktiert und mit den dazugehörigen Formularen ausgestattet. Wir kontaktieren den Patienten und vereinbaren einen Termin. Die Kosten werden von dem Träger übernommen.
Möchte der Patient ein Gutachten für einen Widerspruch o.ä. geltend machen, liegen die Kosten bei dem Patienten und variieren je nach Aufwand.